Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung aus dem Spanischen, bzw. aus dem Deutschen ins Spanische?
Als Übersetzerin für Urkunden biete ich Ihnen qualifizierte Übersetzungen –
hier ein Überblick meiner Tätigkeitsbereiche.
Ich bin öffentlich bestellte Übersetzerin für die spanische Sprache und
vor dem Landgericht München I vereidigt.
Ich kann alle angefertigten Übersetzungen von Urkunden und anderen Dokumenten auch beglaubigen.
Dazu gehören Personenstandsurkunden, Gerichtsdokumente, Verträge, usw. mit Bestätigung der Richtigkeit zur Vorlage bei Behörden und im internationalen Rechtsverkehr.